Testaments­vollstreckung und Vermögensverwaltung

Überlassen Sie nichts dem Zufall!

"Sorge um die Liebsten ein Leben lang und darüber hinaus."(alternativ)

"Wächter über den letzten Willen."

Es gilt das erworbene Vermögen zu sichern und nach eigenen Wünschen und streitvermeidend an die Erben zu verteilen.

Zweck der Anordnung eines Testamentsvollstreckers ist es insbesondere, dem Willen des Erblassers über seinen Tod hinaus Geltung zu verschaffen. Vor allem bei großem Vermögen oder komplizierten Erbverhältnissen ist die Hilfe des Testamentsvollstreckers sinnvoll.

Die Einsetzung bzw. Anordnung der Testamentsvollstreckung vermeidet Streit und und unter Umständen langwierige Prozesse unter den Erben. Insbesondere bei Erbengemeinschaften, die oft aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen handlungsunfähig werden.

Die Testamentsvollstreckung wird regelmäßig im Testament oder Erbvertrag angeordnet. Die Ansprechpartner von Nacken Hillebrand Partner sind aufgrund Ihrer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Kenntnisse über die sie verfügen, die Personen, die Sie in die engere Wahl einbeziehen sollten. Wir wissen, wie man ein Vermögen verwaltet. In den bestehenden Mandate sind wir aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit umfassend über die jeweiligen Verhältnisse informiert und verfügen bereits über ein großes Mengengerüst an Datenmaterial.

In der Funktion des Testamentsvollstreckers bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum der Abwicklung des Nachlasses, wozu im Einzelnen folgendes zählt:

  • personenstandsrechtliche Maßnahmen
    • Sterbeurkunde, Bestattung, Todesanzeige, Testamentseröffnung
  • vermögensrechtliche Maßnahmen
    • Bestandsaufnahme Vermögen und Schulden
    • Erstellung Nachlassverzeichnis für Erben und Gericht
    • Veräußerung von Sachvermögen
  • versicherungsrechtliche Maßnahmen
    • Anzeigen gegenüber Versicherungsgesellschaften
    • Kündigung der Verträge
  • zivilrechtliche Maßnahmen
    • Auflösung Dauerschuldverhältnisse (Miete, Strom, Wasser, Telefon, Zeitungen, Rundfunk, Vereine etc.)
    • Anzeigen und Kündigungen der Dauerverträge
  • sonstige Maßnahmen
    • zeitnahe Rechnungslegung gegenüber Erben
    • Eintreibung von Forderungen
    • Haushaltsauflösung
    • Verteilung bzw. Auskehrung des Vermögens
    • Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
    • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
    • gegebenenfalls Nachholung bisher unterbliebener Erstellung von Einkommensteuererklärungen bzw. Berichtigung derselben

Neben der Testamentsvollstreckung, die in der Regel mit der Abwicklung des Nachlasses beendet ist, übernehmen wir im Rahmen unserer Steuerberatung auch die langfristige auf Dauer angelegte Vermögensverwaltung. Dieses ist angezeigt z. B. für geistig verwirrte oder behinderte Erben oder Suchtkranke.

Die Vermögensverwaltung auf bestimmte Zeit kommt z. B. in Betracht für Kinder bis zur Volljährigkeit bzw. zur Beendigung ihrer Ausbildung

Als Testamentsvollstrecker und/oder Vermögensverwalter stehen wir für eine zügige, kompetente und streitfreie Abwicklung des Nachlasses.

Bereits die Existenz eines fachkundigen Testamentsvollstreckers führt erfahrungsgemäß bereits zu gütlichen Einigungen unter den Erben.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Gert Nacken

Gesellschafter - Geschäftsführer

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